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Diese Garantiebedingungen regeln zusätzliche Garantieleistungen.

Gesetzliche Gewährleistungsanspruche werden von dieser Garantie nicht berührt. Die Garantie beginnt mit dem Tag des Erwerbs durch den Endverbraucher, der durch Vorlage von Garantiekarte und / oder Kaufbeleg (Kassenbon, Quittung) nachzuweisen ist. Die Garantieleistung erstreckt sich ausschließlich auf Mängel, die auf Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind. Garantieleistung erfolgt durch die kostenlose Reparatur des eingesandten Produktes oder durch Ersatzlieferung eines einwandfreien Gerätes nach unserer Wahl.

Soweit ein baugleiches Produkt nicht mehr im Sortiment der HEISSNER GMBH verfügbar ist, kann die Garantieleistung durch Lieferung eines Produkts mit vergleichbaren technischen Merkmalen erfolgen. Anspruch auf Garantieleistung besteht ausschließlich dann, wenn das Produkt sachgemäß und laut den Empfehlungen in der Gebrauchsanweisung behandelt wurde.

Vom Anspruch auf Garantieleistung ausgeschlossen sind:
Schäden durch nicht fachgerechte Installation, missbräuchliche oder unsachgemäße Anwendungen (insbesondere auch Beschädigungen an Lager oder Motor durch Trockenlaufen bei Pumpen und Schäden durch Ansaugen von Sand oder Steinen), Nichtbeachtung der Sicherheitsbestimmungen, mangelhafte Wartung sowie Gewaltanwendung oder Fremdein-wirkungen (insbesondere auch Bruch oder Beschädigung des Flügelrades, Beschädigung durch stark kalkhaltiges Wasser bei ungenügender Reinigung), eigenmächtige Veränderungen am Produkt, beschädigten oder gekürzten Stecker oder Kabel, sowie normaler Verschleiß bei bestimmungsgemäßem Gebrauch.

Von Anspruch auf Garantieleistung ausgeschlossen sind, insbesondere auch Transportschäden sowie Mängelfolgeschäden und -kosten. Verschleißteile sowie Verbrauchsteile (wie z.B. Achsen, Flügelräder, Leuchtmittel, Filterschwämme, Dichtringe und Ventilgummis) sind von der Garantie ebenfalls ausgeschlossen.

Der Garantieanspruch erlischt, wenn an dem Produkt bereits Eingriffe vorgenommen wurden, die nicht durch HEISSNER oder von HEISSNER autorisierten Servicestellen erfolgt sind. Die Reparatur oder der Austausch des Produktes führt weder zu einer Verlängerung der Garantiezeit noch wird eine neue Garantiezeit durch eine bereits gewährte Garantieleistung für das ausgetauschte oder instand gesetzte Gerät oder für etwaige eingebaute Ersatzteile in Gang gesetzt. Ausgebaute Teile oder Gegenstände, für die Ersatzlieferung erfolgt, werden Eigentum der HEISSNER GMBH.

 
   
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